Wen wir fördern:
- Gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Bildung und Erziehung
Welche Zielgruppe wir unterstützen:
- Kinder und Jugendliche
- Junge Erwachsene
Was wir fördern:
- Wir fördern innovative Projekte gemeinnütziger Institutionen aus der Region:
- Maßnahmen im Zusammenhang mit der Betreuung, Erziehung, Ausbildung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- Maßnahmen, die dem Erhalt familiärer und familienähnlicher Bindungen dienen
- Förderzusagen können sich über mehrere Jahre erstrecken. Eine längerfristige Förderung ist in der Regel auf drei Jahre begrenzt. Mehrjährige Förderungen sind jedoch nur möglich, wenn es weitere Zuwendungsgeber gibt.
- Es ist ein Eigenanteil einzubringen.
- In der Regel handelt es sich um Anschubfinanzierungen.
- Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
In welcher Höhe wir fördern:
Mikroprojekte bis 5.000 Euro:
- Förderanträge können fortlaufend gestellt werden.
Projekte über 5.000 Euro:
- Abgabeschluss für Projektanträge ist jeweils der 15.2. und 15.8. Über die Projektförderung entscheidet der Vorstand Anfang März und Anfang September.
- Einzelheiten zur Umsetzung des Projektvorhabens werden im Fördervertrag festgelegt. Die Waisenhausstiftung Siloah behält sich vor, während der Vertragslaufzeit zu prüfen, ob die Fördermittel wie vereinbart verwendet werden und ggf. Anpassungen zu fordern. Missbräuchlich verwendete Mittel müssen zurückgezahlt werden.