Förderantrag

Förderantrag

Ihr Projekt eröffnet jungen Menschen neue Chancen? Wir prüfen gern, ob unsere Stiftung Sie dabei unterstützen kann.

Wen wir fördern

Gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Bildung und Erziehung

  • Kinder und Jugendliche
  • Junge Erwachsene

Was wir fördern

  • Wir unterstützen Projekte gemeinnütziger Institutionen, die mit den Tätigkeitsfeldern der Waisenhausstiftung Siloah Isny im Allgäu übereinstimmen, insbesondere:
  • Maßnahmen im Zusammenhang mit der Betreuung, Erziehung, Ausbildung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
  • Maßnahmen, die dem Erhalt familiärer und familienähnlicher Bindungen dienen.
  • Förderzusagen können über mehrere Jahre hinweg gewährt werden. Eine längerfristige Förderung ist in der Regel auf maximal drei Jahre begrenzt.
  • Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
  • Wir fördern Maßnahmen und Projekte, deren Kosten vom Antragsteller zumindest teilweise selbst finanziert werden (Eigenmittelanteil).
  • In der Regel handelt es sich um Anschubfinanzierungen.

Was wir nicht fördern

  • Projekte ohne transparente oder klare Struktur.
  • Projekte die kommerzielle oder gewinnorientierte Ziele verfolgen.
  • Projekte die eine parteipolitische oder konfessionelle Zielrichtung verfolgen.
  • Projekte die überwiegend oder ausschließlich Personalkosten beinhalten (z.B. dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse).
  • Einzelpersonen, etwa für private Stipendien oder persönliche Förderungen und EinzelfallhilfenSind Sie unsicher, ob Ihr Projekt zu den Förderkriterien unserer Stiftung passt? Dann setzen Sie sich gerne vorab mit uns in Verbindung.

Antragsstellung

Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich. Bitte verwenden Sie für die Antragstellung das auf der Homepage der Waisenhausstiftung Siloah bereitgestellten aktuellen Förderantrag und beachten Sie die ausfürhlichen Förderrichtlinien der Stiftung.

Wir freuen uns auf Ihre Ideen!

Fördervoraussetzungen

Bitte beachten Sie, dass die Fördermittel nur unter der Voraussetzung gewährt werden, dass die Förderrichtlinien der Stiftung eingehalten werden. Im Falle einer missbräuchlichen Verwendung oder bei Nichteinhaltung der Richtlinien behalten wir uns vor, die Auszahlung der Mittel zurückzufordern.

Sind Sie unsicher, ob Ihr Projekt zu den Förderkriterien unserer Stiftung passt?
Dann setzen Sie sich gerne vorab mit uns in Verbindung.